
Die Zertifizierung einer Alarmempfangsstelle (AES) nach EN 50518 ist kein Garant für Sicherheit, sondern nur der erste, nicht verhandelbare Schritt eines lückenlosen Prozesses.
- Fehlalarme und gescheiterte Interventionen entstehen oft durch schlecht definierte Pläne oder nicht auditierte Prozesse, nicht durch die Technik allein.
- Ungeprüfte Übertragungswege stellen den häufigsten „Single Point of Failure“ dar und können den gesamten Schutz aushebeln.
Recommandation: Auditieren Sie die gesamte Interventionskette von A bis Z – vom Sensor über die AES bis zum Eintreffen des Wachdienstes – anstatt nur Zertifikate zu vergleichen.
Als Sicherheitsverantwortlicher kennen Sie das Szenario: Es ist drei Uhr nachts, das Telefon klingelt. Die Polizei meldet einen Einbruchalarm in Ihrem Unternehmen. Sie eilen zum Standort, nur um festzustellen: ein Fehlalarm. Der Schaden ist dennoch real – in Form einer teuren Einsatzrechnung der Kantonspolizei, dem Vertrauensverlust bei den Behörden und der schwindenden Akzeptanz im eigenen Team. Viele glauben, mit dem Vertragsabschluss bei einer zertifizierten Alarmempfangsstelle (AES) sei die Verantwortung abgegeben und das Problem gelöst. Dies ist ein fataler Trugschluss.
Die Auswahl einer AES ist kein einfacher Einkauf, sondern ein strenges Audit der gesamten Interventionskette. Jedes schwache Glied – sei es ein unklarer Interventionsplan, ein nicht redundanter Übertragungsweg oder ein fehlendes Testprotokoll – kann im Ernstfall zur Katastrophe führen und, schlimmer noch, Ihren Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gefährden. Die Zertifizierung ist die Eintrittskarte, aber die eigentliche Arbeit zur Sicherstellung der Prozessintegrität beginnt erst danach.
Dieser Leitfaden verfolgt den Ansatz eines Auditors. Wir sezieren die kritischen Prozessschritte, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Fragen stellen, Schwachstellen identifizieren und eine lückenlose Sicherheitskette aufbauen, die nicht nur auf dem Papier, sondern auch unter realen Bedingungen funktioniert. Denn im Ernstfall gibt es keine zweite Chance.
Um die Komplexität zu beherrschen, werden wir die entscheidenden Aspekte Schritt für Schritt analysieren. Der folgende Überblick strukturiert die kritischen Punkte, die Sie bei der Auswahl und dem Betrieb einer Anbindung an eine Alarmempfangsstelle auditieren müssen.
Sommaire: Der Audit-Leitfaden für Ihre AES-Anbindung
- Warum eine nicht-zertifizierte Leitstelle Ihre Versicherung im Schadensfall von der Leistung befreit?
- Wie definieren Sie Interventionspläne, damit der Wachdienst nicht vor verschlossenen Toren steht?
- Pauschalvertrag oder Abrechnung nach Aufwand: Was lohnt sich bei weniger als 2 Alarmen pro Jahr?
- Der fatale Irrglaube, dass GSM-Notrufe ohne Redundanz in Stahlbetonbauten funktionieren
- Wann und wie oft müssen Sie die Kette „Sensor bis Intervention“ real testen?
- IP oder Mobilfunk: Welcher Übertragungsweg bleibt sicher, wenn die Internetleitung gekappt wird?
- Wie nutzen Sie Videokameras, um einen Brandalarm zu verifizieren, bevor die Feuerwehr ausrückt?
- Wie automatisieren Sie den Prozess vom Alarm bis zum Anruf bei der Polizei fehlerfrei?
Warum eine nicht-zertifizierte Leitstelle Ihre Versicherung im Schadensfall von der Leistung befreit?
Die Zertifizierung einer Alarmempfangsstelle nach der europäischen Norm EN 50518 ist keine optionale Qualitätsauszeichnung, sondern die grundlegende Voraussetzung für einen professionellen und rechtssicheren Betrieb. Aus der Perspektive eines Auditors ist eine fehlende Zertifizierung ein sofortiges Ausschlusskriterium. Der Grund dafür liegt im Konzept der groben Fahrlässigkeit. Im Schadensfall prüft jede Versicherung akribisch, ob Sie als Versicherungsnehmer alle zumutbaren und anerkannten Massnahmen zum Schutz Ihres Eigentums ergriffen haben. Der Anschluss an eine nicht zertifizierte Leitstelle wird unweigerlich als Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht ausgelegt.
Eine Zertifizierung nach EN 50518 garantiert, dass die AES strenge Anforderungen an die bauliche Sicherheit, die technische Ausstattung (inklusive Notstromversorgung und redundanter Systeme), die personelle Besetzung und die Prozessabläufe erfüllt. Dies ist der dokumentierte Nachweis, dass Ihr Partner nach dem aktuellen Stand der Technik arbeitet. Eine Marktanalyse bestätigt, dass Versicherungsgeber vermehrt eine Zertifizierung nach EN 50518 fordern, um das Risiko von Leistungskürzungen zu minimieren. Die Wahl eines nicht-zertifizierten Anbieters ist somit ein unkalkulierbares Geschäftsrisiko.
Führende Schweizer Sicherheitsunternehmen betonen diesen Punkt. Pierre-Yves Glassey, Generaldirektor der Groupe SOS Surveillance, formuliert es klar:
Die Zertifizierung unserer Alarmempfangsstelle ist ein Meilenstein für unser Unternehmen und für unsere Kunden, weil damit die hohe Qualität unserer Leistungen in diesem Bereich dokumentiert wird.
– Pierre-Yves Glassey, Generaldirektor der Groupe SOS Surveillance
Letztlich fungiert das Zertifikat als Ihre „Haftungsbrücke“ gegenüber der Versicherung. Ohne diese Brücke stehen Sie im Schadensfall allein da und riskieren, dass die Versicherung die Leistung vollständig verweigert. Die minimalen Mehrkosten für einen zertifizierten Dienstleister sind eine Investition in die Absicherung Ihres Unternehmenswertes.
Wie definieren Sie Interventionspläne, damit der Wachdienst nicht vor verschlossenen Toren steht?
Ein zertifizierter Partner ist nur so gut wie der Interventionsplan, den Sie mit ihm definieren. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die AES wisse, was im Alarmfall zu tun ist. Die Realität ist: Ohne einen präzisen, detaillierten und getesteten Massnahmenplan ist selbst die beste Technik nutzlos. Der Interventionsdienst wird vor verschlossenen Toren stehen, die Polizei rückt umsonst aus oder es gehen wertvolle Minuten verloren, weil unklare Anweisungen vorliegen. Die Prozessintegrität hängt massgeblich von der Qualität dieses Dokuments ab.
Ein Interventionsplan für ein Schweizer KMU muss spezifische lokale Gegebenheiten berücksichtigen. Dazu gehören mehrsprachige Kontaktpersonen (Deutsch, Französisch, Italienisch), klare Anweisungen für die zuständige kantonale Polizei und eine exakte Beschreibung der Zugangswege. Wer hat den Schlüssel? Wo ist das Schlüsseldepot? Welche Tore oder Türen sind zu welcher Zeit wie zu öffnen? Diese Details müssen unmissverständlich und für eine Person, die das Objekt nicht kennt, nachvollziehbar sein. Abstrakte Pläne scheitern in der Praxis.
Fallbeispiel: Redundanz und direkte Anbindung bei Certas AG
Die Certas AG, ein Gemeinschaftsunternehmen der Securitas AG und Siemens, demonstriert, wie ein robuster Aufbau aussieht. Ihre drei AES-Standorte in Zürich, Lausanne und Lugano sind vollständig redundant ausgelegt. Entscheidend ist die direkte Leitung zu Polizei, Feuerwehr und verschiedenen Interventionsdienstleistern. Dies eliminiert Verzögerungen und Missverständnisse, die bei einer telefonischen Weiterleitung entstehen können. Dieser Aufbau, kombiniert mit Zertifizierungen wie EN 50518 und ISO 9001, stellt sicher, dass die Interventionskette auf höchstem Niveau funktioniert.
Der Plan muss auch die Sicherheitsvorschriften für die intervenierenden Kräfte selbst berücksichtigen, gemäss dem Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Das Definieren von Gefahrenzonen und sicheren Zugangswegen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der gesetzlichen Verantwortung. Ein Interventionsplan ist kein statisches Dokument; er muss regelmässig, mindestens einmal jährlich, mit allen Beteiligten (AES, Interventionsdienst, interne Verantwortliche) überprüft und aktualisiert werden.
Pauschalvertrag oder Abrechnung nach Aufwand: Was lohnt sich bei weniger als 2 Alarmen pro Jahr?
Die Kostenstruktur eines AES-Vertrags ist ein entscheidender Faktor, der oft unterschätzt wird. Die Wahl zwischen einem Pauschalvertrag und einem aufwandsbasierten Modell hat direkte Auswirkungen auf Ihr Budget, insbesondere im Umgang mit unvermeidbaren Falschalarmen. Als Auditor rate ich, diese Entscheidung nicht pauschal, sondern basierend auf Ihrer spezifischen Alarmsituation und Risikobewertung zu treffen. Ein professionelles Alarmsystem für ein Einfamilienhaus kann bereits CHF 4’500-6’000 in der Schweiz kosten, die Betriebskosten der AES-Anbindung sind also ein relevanter Folgeposten.

Ein Pauschalvertrag bietet Kostensicherheit. Für einen festen jährlichen Betrag sind die Überwachung sowie eine definierte Anzahl von Interventionen bei Falschalarmen abgedeckt. Dieses Modell eignet sich für Objekte mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Alarmen (z.B. durch komplexe Umgebungsbedingungen oder häufigen Personenverkehr). Es schützt Sie vor unvorhersehbaren hohen Kosten, wenn mehrere Einsätze pro Jahr nötig werden. Der Nachteil: Sie zahlen auch dann den vollen Preis, wenn kein einziger Alarm ausgelöst wird.
Die Abrechnung nach Aufwand ist auf den ersten Blick günstiger. Die Grundgebühr für die reine Aufschaltung ist niedrig, aber jeder Einsatz wird separat verrechnet. Dieses Modell ist ideal für sehr stabile Systeme und Umgebungen, in denen Sie mit maximal ein bis zwei Alarmen pro Jahr rechnen. Sobald diese Frequenz überschritten wird, können die Kosten schnell die eines Pauschalvertrags übersteigen. Die folgende Tabelle bietet eine klare Entscheidungshilfe:
| Vertragsmodell | Kosten pro Jahr | Falschalarmgebühren | Empfohlen bei |
|---|---|---|---|
| Pauschalvertrag | CHF 1’200-2’400 | Meist inklusive (erste 2-3) | >3 Alarme/Jahr |
| Aufwandsbasiert | CHF 200-500 pro Einsatz | CHF 200-500 zusätzlich | <2 Alarme/Jahr |
Die Analyse Ihrer Alarmhistorie der letzten 24 Monate ist die beste Grundlage für diese betriebswirtschaftliche Entscheidung. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur die Anzahl, sondern auch die Ursachen der Alarme, um zukünftige Raten realistisch einschätzen zu können.
Der fatale Irrglaube, dass GSM-Notrufe ohne Redundanz in Stahlbetonbauten funktionieren
Die Zuverlässigkeit des Übertragungsweges ist das Herzstück der Interventionskette. Ein weit verbreiteter, aber gefährlicher Irrglaube ist, dass eine GSM/4G-Verbindung als alleiniger oder primärer Übertragungsweg ausreicht. In modernen Stahlbetonbauten oder unterirdischen Anlagen (z.B. Tiefgaragen, Kellerräume) verhält sich die Bausubstanz wie ein Faradayscher Käfig, der Mobilfunksignale stark dämpft oder komplett blockiert. Ein Alarm, der die AES nie erreicht, ist wertlos. Professionelle Täter nutzen zudem GSM-Jammer, um Mobilfunkverbindungen gezielt zu stören und eine Alarmübertragung zu verhindern.
Daher ist eine Dual-Path-Übertragung, also die Kombination von zwei unabhängigen Wegen (typischerweise IP/Internet und 4G/Mobilfunk), der absolute Mindeststandard gemäss den Richtlinien des Verbands Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES). Doch selbst hier lauert eine Falle: Viele Systeme nutzen das Internet als primären Weg und Mobilfunk nur als Backup. Wird die Internetleitung gekappt – ein einfacher Akt für Einbrecher – und ist der Mobilfunkempfang am Standort des Alarmgeräts schwach, bricht die gesamte Verbindung zusammen. Dies ist ein klassischer Single Point of Failure (SPoF).
Fallbeispiel: Hochsichere Übertragung via TUS alarmDSL
Ein Lösungsansatz, der über den Standard hinausgeht, ist TUS alarmDSL. Diese Plattform ist nicht einfach über das öffentliche Internet an die Alarmzentralen angebunden. Stattdessen wird ein sicherer „Tunnel“ über eine gemanagte, dedizierte Verbindung (VPN) genutzt. TUS betreibt dafür eigene, hochsichere und zertifizierte Rechenzentren in der Schweiz. Dieser Ansatz der End-to-End-Überwachung von der Anlage des Kunden bis in die AES minimiert die Risiken des öffentlichen Internets und stellt eine maximale Prozessintegrität sicher.
Ein Audit des Übertragungsweges ist unerlässlich. Dazu gehört ein „Site Survey“ vor der Installation, bei dem die Netzabdeckung aller Schweizer Provider (Swisscom, Sunrise, Salt) am exakten Montageort der Zentrale gemessen wird. Der Einsatz von Multi-SIM-Lösungen, die automatisch das stärkste Netz wählen, sowie die permanente Überwachung beider Übertragungswege (Polling) zur Sabotage-Erkennung sind weitere Massnahmen, um die Robustheit der Interventionskette zu gewährleisten.
Wann und wie oft müssen Sie die Kette „Sensor bis Intervention“ real testen?
Die Installation einer Alarmanlage und deren Aufschaltung auf eine AES schafft ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Als Auditor kann ich nicht genug betonen: Ein System, das nicht regelmässig und vollständig getestet wird, ist ein unzuverlässiges System. Ein End-to-End-Test, der die gesamte Interventionskette vom Auslösen des Sensors bis zum dokumentierten Anruf beim Interventionsdienst oder der Polizei umfasst, ist die einzige Methode, um die Funktionsfähigkeit zu verifizieren. Einzelne Komponententests sind unzureichend.
Die Richtlinien des SES sind hier eindeutig: Solche Tests müssen mindestens halbjährlich durchgeführt werden. Bei Hochrisiko-Objekten (z.B. Juweliere, Banken, Lager mit hochwertigen Gütern) ist eine quartalsweise Prüfung zwingend erforderlich. Der Zweck dieser Tests ist nicht nur die Prüfung der Technik, sondern auch die Messung der Reaktionszeiten – die entscheidenden KPIs (Key Performance Indicators) Ihrer Sicherheitskette. Ein Test ohne detailliertes Protokoll mit Zeitstempeln ist wertlos.

Ein professionelles Testprotokoll muss mindestens die folgenden Zeitpunkte erfassen und mit den vertraglich zugesicherten Zielwerten abgleichen:
- Sensor-Auslösezeit: Die Zeit vom Ereignis bis zur Registrierung durch den Sensor (Ziel: < 1 Sekunde).
- Übermittlungszeit zur AES: Die Dauer vom Alarm an der Zentrale bis zum Eintreffen in der Leitstelle (Ziel: < 20 Sekunden).
- Qualifikationszeit durch Operator: Die Zeit, die der AES-Mitarbeiter benötigt, um den Alarm zu analysieren und zu verifizieren (Ziel: < 60 Sekunden).
- Zeit bis Anruf bei Interventionsdienst/Polizei: Die Zeit vom Abschluss der Qualifikation bis zum tatsächlichen Anruf bei den Einsatzkräften (Ziel: < 3 Minuten).
Nur durch die regelmässige Messung und Dokumentation dieser Werte können Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer AES objektiv beurteilen und die Prozessintegrität nachweisen. Abweichungen müssen sofort analysiert und korrigiert werden. Diese Protokolle sind im Schadensfall zudem ein wichtiger Nachweis für Ihre Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
IP oder Mobilfunk: Welcher Übertragungsweg bleibt sicher, wenn die Internetleitung gekappt wird?
Die Frage nach dem sichersten Übertragungsweg ist zentral für die Resilienz Ihrer Alarmanlage. Jeder Weg hat spezifische Stärken und Schwächen. Ein Audit muss diese gegeneinander abwägen und die Absicherungsmassnahmen für jeden potenziellen Single Point of Failure (SPoF) bewerten. Die Annahme, ein redundanter Aufbau aus IP und Mobilfunk sei per se sicher, ist naiv. Die Sicherheit hängt von der Implementierung und der permanenten Überwachung ab.
Die IP-Leitung (Internet) ist kostengünstig und bietet eine hohe Bandbreite, was für Videoübertragungen vorteilhaft ist. Ihre grösste Schwäche ist die physische Verwundbarkeit: Das Kabel kann ausserhalb des Gebäudes leicht gekappt werden. Zudem ist sie anfällig für Cyberangriffe wie DDoS (Distributed Denial of Service), die den Dienst lahmlegen können. Eine Absicherung mittels VPN (Virtual Private Network) und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist daher zwingend, um die Datenintegrität zu gewährleisten.
Der 4G/5G Mobilfunk bietet den Vorteil der drahtlosen Übertragung und schnellen Installation. Er ist die logische Redundanz zur kabelgebundenen IP-Leitung. Doch auch er ist nicht unangreifbar. Professionelle Täter setzen Jammer (Störsender) ein, um das Mobilfunksignal zu blockieren. In urbanen Gebieten kann es zudem zu Netzüberlastungen kommen, etwa bei Grossveranstaltungen. Absicherungsmassnahmen wie der Einsatz von Multi-SIM-Karten (die automatisch den stärksten Provider wählen) und eine permanente „Polling“-Überwachung (die Zentrale prüft zyklisch die Verbindung zur AES) sind essenziell, um eine Sabotage schnell zu erkennen.
Die folgende Tabelle fasst die Verwundbarkeiten und Gegenmassnahmen übersichtlich zusammen:
| Übertragungsweg | Stärken | Schwächen | Absicherung |
|---|---|---|---|
| IP-Leitung | Hohe Bandbreite, günstig | Kabel kappbar, DDoS-anfällig | VPN, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung |
| 4G/5G Mobilfunk | Drahtlos, schnelle Installation | Jammer-anfällig, Netzüberlastung | Multi-SIM, Polling-Überwachung |
| Satellit | Unabhängig, hochverfügbar | Teuer, wetterabhängig | Nur für Hochsicherheit |
Für Hochsicherheitsanwendungen, bei denen selbst eine kurze Unterbrechung inakzeptabel ist, kommt als tertiärer Übertragungsweg die Satellitenkommunikation in Frage. Sie ist von terrestrischer Infrastruktur unabhängig, aber mit deutlich höheren Kosten verbunden. Die richtige Strategie ist immer eine risikobasierte Kombination mehrerer, unabhängig voneinander überwachter Wege.
Wie nutzen Sie Videokameras, um einen Brandalarm zu verifizieren, bevor die Feuerwehr ausrückt?
Fehlalarme sind nicht nur bei Einbrüchen, sondern auch bei Brandmeldeanlagen ein massives Problem. Ein unnötiger Feuerwehreinsatz ist extrem teuer und bindet lebenswichtige Ressourcen. Die Integration von Videokameras zur Alarmverifikation ist eine der effektivsten Methoden, um die Fehlalarmrate drastisch zu senken. Wenn ein Rauchmelder auslöst, kann der Operator in der AES sofort auf die zugeordnete Kamera zugreifen und visuell prüfen, ob tatsächlich Rauch oder Feuer zu sehen ist. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidung, bevor die Feuerwehr alarmiert wird.
Moderne Systeme gehen noch einen Schritt weiter. KI-gestützte Videoanalysesysteme (IVA) können Rauch und Flammen bereits in einem sehr frühen Stadium automatisch erkennen. Insbesondere in der Schweizer Industrie, etwa in Recyclingbetrieben oder Holzverarbeitungsunternehmen, werden zunehmend Thermalkameras zur Brandfrüherkennung eingesetzt. Diese erkennen anormale Hitzeentwicklungen, bevor überhaupt Rauch entsteht. Laut Experten können solche Systeme Fehlalarme um bis zu 80% reduzieren und ermöglichen den kantonalen Feuerwehren eine sofortige Lagebeurteilung.
Der Einsatz von Videokameras zur Überwachung unterliegt jedoch strengen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Als Sicherheitsverantwortlicher müssen Sie die Einhaltung dieser Regeln sicherstellen:
- Kennzeichnungspflicht: An allen Eingängen müssen gut sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung aufmerksam machen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Insbesondere bei der Überwachung von Bereichen mit Mitarbeiterverkehr ist eine solche Abschätzung oft notwendig.
- Speicherdauer: Die Aufzeichnungen dürfen nur für einen kurzen Zeitraum (typischerweise 24-72 Stunden) gespeichert werden, es sei denn, es liegt ein konkreter Vorfall vor.
- Zugriffsberechtigungen: Der Zugriff auf Live-Bilder und Aufzeichnungen muss strikt geregelt und lückenlos protokolliert werden. Im Alarmfall dürfen nur die für die Verifikation relevanten Kameras für die AES oder Feuerwehr freigeschaltet werden.
Die Video-Verifikation bietet einen enormen Mehrwert für die Prozessintegrität, erfordert aber eine sorgfältige Planung, um die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz zu wahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zertifizierung einer AES nach EN 50518 ist eine nicht verhandelbare rechtliche und versicherungstechnische Grundvoraussetzung.
- Die schwächste Stelle Ihrer Interventionskette – sei es der Plan, der Übertragungsweg oder der Testprozess – bestimmt Ihre tatsächliche Sicherheit.
- Regelmässige, reale End-to-End-Tests mit detaillierter Protokollierung der Reaktionszeiten sind der einzige Weg, die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Wie automatisieren Sie den Prozess vom Alarm bis zum Anruf bei der Polizei fehlerfrei?
Die fehlerfreie Automatisierung der Interventionskette ist das ultimative Ziel. Der menschliche Faktor ist oft die grösste Fehlerquelle. Ein standardisierter, auditierter Prozess, der auf einer zertifizierten Technologieplattform aufsetzt, minimiert dieses Risiko. Die Norm EN 50518 spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn sie definiert genau jene Abläufe, die eine schnelle und korrekte Reaktion sicherstellen sollen. Wie Alexander Gottwald, Leiter der zuständigen Inspektionsstelle von TÜV Süd, feststellt: „Mit der EN 50518 wurde ein europaweit einheitlicher Standard für Alarmempfangsstellen geschaffen“. Dieser Standard ist die Basis für eine verlässliche Automatisierung.
Die Automatisierung beginnt bei der klaren Definition von Massnahmen im Interventionsplan. Für jeden Alarmtyp (Einbruch, Feuer, technischer Störfall) muss ein exakter Workflow hinterlegt sein. Dieser bestimmt, welcher Operator mit welcher Qualifikation benachrichtigt wird, welche Informationen (z.B. Live-Videobilder) ihm zur Verifikation bereitgestellt werden und welche Schritte er in welcher Reihenfolge durchführen muss. Moderne AES-Software führt den Operator durch diesen Prozess und stellt sicher, dass keine Schritte vergessen werden. Die Protokollierung jedes einzelnen Klicks und Anrufs erfolgt automatisch und ist somit revisionssicher.
Die Wahl des richtigen AES-Partners ist somit ein Audit seiner Fähigkeit, Ihre spezifischen Anforderungen in einen automatisierten und fehlerfreien Workflow zu übersetzen. Ein leistungsfähiger Partner bietet Ihnen ein Kundenportal, in dem Sie Ihre Massnahmenpläne und Kontaktlisten selbst verwalten und aktualisieren können. Der finale Schritt der Automatisierung ist die direkte, schnittstellenbasierte Alarmierung der Polizei oder des Interventionsdienstes, die wertvolle Sekunden gegenüber einem Telefonanruf spart.
Um die richtige AES für Ihre Bedürfnisse zu auditieren, müssen Sie die richtigen Fragen stellen. Die folgende Checkliste dient als Leitfaden für Ihr Auswahlgespräch.
Ihr Audit-Plan: Die entscheidenden Fragen an potenzielle AES-Partner
- Zertifizierung und Audits: Ist die AES nach EN 50518 zertifiziert und wann fand das letzte externe Audit statt? Fordern Sie das Zertifikat an.
- Personalqualifikation: Wie hoch ist die Fluktuationsrate der Operateure und welche Zertifizierungen (z.B. VdS) besitzen diese?
- Sprachkompetenz: In welchen Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) können Alarme und Anrufe kompetent bearbeitet werden?
- Redundanzkonzept: Wie sind die redundanten Systeme aufgebaut und wo genau in der Schweiz befinden sich die Backup-Standorte?
- Behördenanbindung: Besteht eine direkte, technische Schnittstelle zu den relevanten kantonalen Polizeistellen oder erfolgt die Alarmierung telefonisch?
Beginnen Sie noch heute mit dem Audit Ihrer bestehenden oder zukünftigen Interventionskette. Nutzen Sie die hier vorgestellten Kriterien und Checklisten, um Schwachstellen systematisch aufzudecken, die Prozessintegrität zu gewährleisten und Ihre Sicherheit auf ein professionelles, revisionssicheres Niveau zu heben.